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Arbeitssicherheit

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV.

  • Der Koordinator analysiert die Entwurfsplanung hinsichtlich Sicherheitsrisiken, entwirft einen SiGe – Plan,in dem alle gesundheitsgefährdenden Überschneidungender einzelnen Gewerke berücksichtigt sind und gibt Vorschläge diese zu entzerren.
  • Er erstellt eine Baustellenordnung, Meldeketten und Notfallpläne werden vereinbart.
  • Letztendlich wird die „Unterlage“ erstellt, in der die späteren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk hinsichtlich ihrer Sicherheitsrisiken geprüft werden.
  • Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestehtebenfalls eine hohe Gesundheitsgefährdung für die Arbeiter und auch für die Anwohner (Staubbildung etc.).

Unsere Mitarbeiter verfügen selbstverständlich über die einschlägige Sachkenntnis und die notwendigen Sachkundenachweise.

  • TRGS 519
  • BGR 128 (DGUV R 101-004)
  • SiGeKo (BaustellV)